Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 26.07.2010

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09   

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https://dejure.org/2010,5488
VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09 (https://dejure.org/2010,5488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2010 - 12 S 1112/09 (https://dejure.org/2010,5488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 (https://dejure.org/2010,5488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehalten eines Sparbuches bis zum Tode des Zuwendenden hinsichtlich einer Verfügung über das Sparguthaben durch nicht aus der Hand geben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 29 Abs. 3
    Vorbehalten eines Sparbuches bis zum Tode des Zuwendenden hinsichtlich einer Verfügung über das Sparguthaben durch nicht aus der Hand geben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG und das Sparbuch von der Oma

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    BAföG: Wer ist Inhaber eines Sparkontos, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 166
  • VBlBW 2011, 161
  • DÖV 2010, 827
  • DÖV 2010, 827 VuR 2011, 72 (Leitsatz) ZAP EN-Nr. 482/2011 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Es hat sich deshalb zu Recht von der neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte leiten lassen, wonach Inhaber eines Sparkontos zwar derjenige ist, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte, dabei aber gilt, dass, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen ist, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, Urteil vom 18.1.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980; Hall, jurisPR-BGHZivilR 14/2005 Anm. 3 mit Hinweisen auf ältere, gleichlautende Entscheidungen des BGH; Staudinger/Jagmann, BGB, § 328 RdNr. 147 m. w. N.) und er damit also alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt (OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 U 27/07 - juris RdNr. 3).
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Er bezieht sich damit - unausgesprochen - wohl auf das Urteil des BGH vom 2.2.1994 (- IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931) und verkennt damit, dass der darin vertretene Standpunkt durch das genannte Urteil vom 18.1.2005 ausdrücklich aufgegeben wurde (juris RdNr. 11).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Dieses ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Frage, wer Inhaber eines Sparkontos ist, im Ausbildungsförderungsrecht nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen der Vermögenszuordnung zu beantworten ist (BVerwG, Urteil vom 4.9.2008 - 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 6 M 20.09 - NJW 2010, 1159).
  • OLG Bremen, 10.05.2007 - 2 U 27/07

    Eltern oder Verwandte als Gläubiger eines Sparbuchs, das auf den Namen des Kindes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Es hat sich deshalb zu Recht von der neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte leiten lassen, wonach Inhaber eines Sparkontos zwar derjenige ist, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte, dabei aber gilt, dass, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen ist, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, Urteil vom 18.1.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980; Hall, jurisPR-BGHZivilR 14/2005 Anm. 3 mit Hinweisen auf ältere, gleichlautende Entscheidungen des BGH; Staudinger/Jagmann, BGB, § 328 RdNr. 147 m. w. N.) und er damit also alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt (OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 U 27/07 - juris RdNr. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bundesausbildungsförderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Dieses ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Frage, wer Inhaber eines Sparkontos ist, im Ausbildungsförderungsrecht nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen der Vermögenszuordnung zu beantworten ist (BVerwG, Urteil vom 4.9.2008 - 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 6 M 20.09 - NJW 2010, 1159).
  • VG Stuttgart, 15.01.2009 - 11 K 408/08

    BAföG: Pflicht zur Verwertung eines von Großeltern auf den Namen des Studierenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
    Der Antrag des Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2009 - 11 K 408/08 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14

    Bereite Mittel; Spareinlagen; Verfügungsbeschränkung; Wohngeld; Zinsen;

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen, welche die Frage der Vermögensanrechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz betreffen und "wonach Inhaber eines Sparkontos zwar derjenige ist, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte, dabei aber gilt, dass, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen ist, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will [...] und er damit [...] alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt" (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2010, Az. 12 S 1112/09, im Ergebnis ebenso Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf

    Inhaber eines Sparkontos ist dabei regelmäßig derjenige, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (BVerwG, Urteil vom 4. September 2008, a. a. O. - juris Rn. 12 - m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09

    Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto

    vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 2 A 1172/05 -, OVGE MüLü 51, 221 = juris (dort Rn. 28).
  • VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Bei einem Sparkonto kommt insoweit der Inbesitznahme des Sparbuchs durch einen dritten nahen Angehörigen - auch bei volljährigen Auszubildenden - typischerweise wesentliche Indizwirkung für eine Gläubigerstellung dieser Person zu (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme u. a. auf BGH, U. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 12 ZB 12.184 - juris Rn. 8/13; U. v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - juris Rn. 35; U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 27-29; OVG NW, U. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 - juris Rn. 31-37; U. v. 14.10.2008 - 2 A 1172/05 - juris Rn. 27-29; VGH BW, B. v. 18.5.2010 - 12 S 1112/09 - juris Rn. 2; VG Augsburg, U. v. 16.7.2013 - Au 3 K 13.319 - juris Rn. 22; U. v. 29.11.2011 - Au 3 K 11.698 - juris Rn. 38/41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2012 - L 11 AS 1279/10
    Insoweit hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger zutreffend auf das hier zu beachtende (vgl. insoweit Striebinger in: Gagel, SGB II/ SGB III, Stand 45. Erg.Lfg 04/12, § 12 SGB II Rn 18) Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2005 (X ZR 264/02 = NJW 2005, 980 f) hingewiesen (dem folgend SG Karlsruhe Urteil vom 30. Juni 2011, welches auch für die hier streitgegenständlichen Vermögensanlageformen die zivilgerichtliche Rechtsprechung referiert; Sächs. Oberverwaltungsgericht Urteil vom 28. Juli 2010, 4 A 303/08; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Mai 2010 12 S 1112/09 = NJW 2011, 166; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, OVG 6 M 20.09 = NJW 2010, 1159; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2007, 2 U 27/07; vgl. aber auch schon BSG Urteil vom 24. Mai 2006, - B 11a AL 7/05 R - Rn 23 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 zum Recht der Arbeitslosenhilfe).
  • VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 437.11

    Entscheidung über Wohngeldantrag; Inhaber einer Guthabenforderung; Eröffnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daraus, dass ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, typischerweise zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehält und das Sparguthaben dem Begünstigten allenfalls nach § 331 BGB insoweit zuwenden will, als es beim Tod des Zuwendenden noch vorhanden ist, vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64 -, BGHZ 46, 198, 200 ff, und Urteil vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 -, a.a.O. Soweit der Bundesgerichtshof in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung, vgl. Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931 = juris, der namensmäßigen Bezeichnung als Kontoinhaber in den Kontounterlagen größere und dem Besitz an dem Sparbuch zu Lebzeiten geringere Aussagekraft zugemessen hat, ist der für das Schenkungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung ausdrücklich davon abgerückt, vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 2 A 1172/05 - , OVGE MüLü 51, 221 = juris (dort Rn. 28).
  • VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11

    Vermögensanrechnung bei der Ausbildungsförderung; Anrechnung eines Sparkontos

    Dabei können die Benennung eines Drittbegünstigten, der abweichende Besitz des Sparbuches, auch im übrigen bestehende Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen und der Bank sowie weitere Umstände auslegungsrelevante Faktoren sein (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009 - 11 K 408/08 -, juris; bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2010 - 12 S 1112/09 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 373/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6061
OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 373/08 (https://dejure.org/2010,6061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.2010 - 4 LA 373/08 (https://dejure.org/2010,6061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 4 LA 373/08 (https://dejure.org/2010,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtangaben i.R.d. Erhebung einer Verpflichtungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 166 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 861
  • DVBl 2010, 1187
  • DÖV 2010, 908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 373/08
    Daher schließt das Leistungsbegehren der Verpflichtungsklage die Anfechtung der Leistungsversagung grundsätzlich mit ein (BVerwG, Urt. v. 21.5.1976 - IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15, 21).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 373/08
    Dieser Auffassung ist aber schon entgegen zu halten, dass unter einer Belehrung "über den Rechtsbehelf", die § 58 Abs. 1 VwGO vorschreibt, eine Belehrung über die Art des Rechtsbehelfs (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.2.1976 - IV C 74.74 -, BVerwGE 50, 248, 250 f. m.w.N.) und nicht (auch) eine solche über den Gegenstand des Rechtsbehelfs zu verstehen ist.
  • VGH Bayern, 16.10.1986 - 12 B 84 A.655
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 373/08
    In der Rechtsprechung und der Literatur wird zwar vereinzelt die Auffassung vertreten, dass zum notwendigen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung auch Angaben dazu gehörten, gegen welche Entscheidung welcher Rechtsbehelf gegeben sei (vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, Kommentar, 12. Aufl., § 58 Rn. 5; Bay.VGH, Urt. v. 16.10.1986 - 12 B 84 A.655 -, NVwZ 1987, 901, 902).
  • VG Köln, 16.04.2018 - 7 K 5653/17

    Nachweis eines Härtefalls bei der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 LA 373/08 -.
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